Page 13 - horizonte_spaetsommer_2022
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ausgabe 4 · spätsommer 2022                     aktuelles                                             13








      Wahlkarten können zu den Amtsstunden an                        Covid Impfung
      die Gemeinde (persönlich oder durch Boten)
      überbracht werden. Dabei muss die Wahlkarte                       Auffrischungsimpfung (4.Stich)
      spätestens am zweiten Tag vor dem Wahltag,
      das  ist  der  23.  September  2022,  bei  der  Ge-  In  der  aktuellen  Stellungnahme  des  Nationalen  Impfgremiums
      meinde einlangen. Eine persönliche Übergabe         vom 1. Juli 2022 wird für Risikogruppen mit eingeschränkter In-
      oder durch Boten ist an diesem Tag jedoch nur       fektabwehr und für alle älteren Menschen ab dem 65. Lebensjahr
      bis 14.00 Uhr möglich. Somit kann man schon         die Durchführung einer Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung)
      vor  dem  allgemeinen  Wahltag  seine  Stimme       gegen das Covid-Virus (4. Stich) empfohlen. Für jüngere Menschen
      im Heimatgemeindeamt abgeben!                       ohne  Hinweis  auf  eine  Einschränkung  der  Infektabwehr  wird
                                                          vom Expertenteam des Nationalen Impfgremiums neben der aus
      Übermittlung an die                                 3.  Impfungen  bestehenden  Grundimmunisierung  derzeit  (noch)
      Wahlbehörde am Wahltag                              kein 4. Stich empfohlen. Für die Auffrischungsimpfung sprechen
      Wahlkarten  können  zudem  während  der             Studien, die eine Abnahme des Impfschutzes - insbesondere bei
      Wahlzeit am 25. September der Wahlbehörde,          älteren  Menschen  -  nach  einem  Intervall  von  einigen  Monaten
      in deren Wählerverzeichnis der Wähler einge-        aufzeigen konnten. Der 4. Stich ist dementsprechend nach einem
      tragen ist, (persönlich oder durch Boten) über-     Intervall von 4 bis 6 Monaten oder länger nach der Grundimmu-
      bracht werden.                                      nisierung sinnvoll. Durch die Auffrischungsimpfung lässt sich der
                                                          nachlassende Impfschutz effektiv verstärken. Das ist insbesondere
                                                          bei der aktuellen  hochansteckenden Omikron-Variante  wichtig.
      Ausübung des Wahlrechtes
      vor Sonderwahlbehörden                              Rezent publizierte Studien zur 4. Impfung bei älteren Menschen
      Wahlberechtigte, denen es aus Alters-, Krank-       bestätigen  ein gutes  Ansprechen  des  humoralen  und  zellulären
      heits- oder ähnlichen Gründen oder aufgrund         Immunsystems, sowie die Sicherheit der Auffrischungsimpfung.
      behördlicher  Einschränkungen  ihrer  Bewe-
      gungsfreiheit  im  Interesse  der  Bekämpfung       In  den  Ausführungen  des  Nationalen  Impfgremiums  wird  auch
      einer  Epidemie  oder  Pandemie  am  Wahl-          festgehalten, dass Personen, für die die Impfung empfohlen wird,
      tag nicht möglich ist, ihr Wahlrecht vor der        nicht auf zukünftige, „neue“ Varianten-Impfstoffe warten sollten.
      Wahlbehörde, in deren Wählerverzeichnis sie         Die  verfügbaren  Impfstoffe  sind  weiterhin  hoch  effektiv  in  der
      eingetragen sind, auszuüben, können beantra-        Vermeidung von schweren Krankheitsverläufen, Komplikationen
      gen, ihr Wahlrecht vor einer Sonderwahlbe-          und  der  Notwendigkeit  einer  Behandlung  im  Krankenhaus.  So-
      hörde  auszuüben.  In  diesem  Fall  kommt  die     genannte Variantenimpfstoffe sind derzeit erst zur Begutachtung
      Wahlbehörde zum Wähler („fliegende Wahl-            durch  die  Europäische  Arzneimittelbehörde  eingereicht.  Gegen-
      behörde“). Dazu muss sich der Wahlberechtig-        stand laufender Analysen und Untersuchungen ist es, ob in Zu-
      te am Wahltag in jener Gemeinde aufhalten,          kunft weitere Impfdosen mit den aktuell verfügbaren Impfstoffen
      in deren Wählerverzeichnis er eingetragen ist,      oder speziellen Varianten-Impfstoffen notwendig sein werden.
      und darf keine Wahlkarte beantragt haben.

      Der Antrag auf Ausübung der Wahl vor einer
      Sonderwahlbehörde  kann  von  jeder  Person
      gestellt werden, die zur Landtagswahl wahl-
      berechtigt  ist  und  in  das  Wählerverzeichnis
      der  betreffenden  Gemeinde  eingetragen  ist.
      Dieser Antrag kann mündlich oder schriftlich
      bis spätestens Freitag, 23. September um 14:00
      Uhr gestellt werden.

      Wählen am Wahltag
      Der Großteil der Wähler wählt nach wie vor
      klassisch am „Wahlsonntag“ in seiner Heimat-
      gemeinde.  Bitte  beachten  Sie  dabei  die  Öff-
      nungszeiten und in welchem Sprengel/Wahl-
      lokal  Sie wählen.  Vergessen  Sie  dabei  auch
      ihren Ausweis nicht.
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