Page 72 - horizonte_sommer_2023
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               Mit dem Eigenheim zur finanziellen Freiheit - Geldsorgen ade!



           Immobilienverkauf mit Wohnrecht!
           Falls  Sie  mit  dem  Gedanken  spielen,  Ihre  Immobilie  mit
           Wohnrecht zu verkaufen, dann sind Sie bei uns genau richtig!
           Wir können  Sie als kompetente Experten bestmöglich,
           diskret und sehr professionell beraten. Wir dürfen bereits auf
           Erfolgsgeschichten verweisen und sind sehr stolz, dass einige
           Senioren – die bei uns ein  Wohnrechtsmodell in Anspruch
           genommen haben – Ihre Zukunft ohne Geldsorgen in vollen
           Zügen genießen können!
           Was ist vielfach der Grund für solche Überlegungen?
           Man hat sein Leben lang gearbeitet, Kinder großgezogen, sich
           den Traum vom eigenen Zuhause erfüllt und viel Geld in seine
           eigenen vier  Wände investiert. Die Kinder sind mittlerweile
           erwachsen und ausgezogen, die Kredite zurückbezahlt und
           man ist in den wohlverdienten Ruhestand gelangt. Mit einer
           oder vielleicht zwei Pensionseinkommen ist es aber schon
           schwierig  geworden,  das  Haus oder  die  Wohnung weiter in
           Schuss zu halten, teure Urlaube sind auch nicht mehr so einfach,
           große Investitionen wie ein Heizungstausch, Wärmedämmung
           oder ein Treppenlift sprengen meist den finanziellen Rahmen.

           Wir funktioniert der Verkauf Ihres Eigentums mit
           Wohnrecht?

           Wir bewerten den aktuellen Verkaufswert Ihres Hauses oder
           Ihrer  Wohnung,  also jenen  Wert,  den  Sie heute  erhalten
           würden,  wenn  Sie  verkaufen.  Der  Käufer  erklärt  sich  jedoch
           damit einverstanden, dass Sie weiter darin wohnen dürfen,
           entweder  für  eine  bestimmte  Zeit  oder  auch  lebenslang.
           Wichtig für die Bewertung dieses Wohnrechtes ist daher, wie
           hoch die Nettokaltmiete für Ihr Haus oder Ihre  Wohnung
           wäre, würde es/sie vermietet werden. Diese Miete wird nun
           für die Dauer des  Wohnrechtes hochgerechnet und daraus
           unter Berücksichtigung des Kapitalwertes ein Barwert
           errechnet.  Bei lebenslangen  Wohnrechten ergibt  sich die
           Miet- bzw. Wohnrechtsdauer aus dem von der Statistik Austria
           veröffentlichten Lebenserwartungsrechner.
            Worauf sollte man besonders achten?
           Dieses Thema berührt die wohl sensibelsten Bereiche seines
           Lebens, da man über Geld, Zukunft und das Sterben nachdenken
           und darüber reden muss. Wir sind als Immobilienfachleute auf
           dieses Thema spezialisiert und nehmen uns für diese Gespräche
           umfassend Zeit. Es ist uns ein besonderes Anliegen, im Rahmen
           dieser Gespräche mit Ihnen ein ehrliches Vertrauensverhältnis
           aufbauen.


                                         HOFMEISTER FINANZ & IMMOBILIEN GMBH

                                 KommR Mag. Cornelia Hofmeister und KommR Friedrich Hofmeister
                                    Maria-Theresien-Straße 7 - 6020 Innsbruck - Tel.: 0512 / 56 47 81

                                        office@hofmeister-immo.at - www.hofmeister-immo.at
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