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aktuelles4 Ausgabe 6 · Dezember 2019

                               BRin Klara Neurauter informiert:

Freiwillige Höherversicherung für die Pension

                        Wer zusätzlich für seine Pension        an Pension zu. Und das vierzehn Mal jährlich, garantiert
                        vorsorgen möchte, muss dies nicht       lebenslang. Amortisiert hat sich dies damit bereits nach
                        zwangsläufig über private Lebens-       acht Jahren und zwei Monaten Pensionsbezug.
                        versicherungen oder Fondssparpläne
                        tun. Auch der Staat hat eine altbe-     Als Grundregel kann man sagen: Je jünger man bei der
                        währte Lösung parat. Dabei handelt      Zahlung ist, umso rascher amortisiert sich die Investiti-
                        es sich um eine freiwillige Versiche-   on. Sind es bei 35-jährigen knapp über zehn Jahre Pensi-
                        rung bei der Pensionsversicherungs-     on – d. h. im 75. Lebensjahr –, bis sie in die „Gewinnzo-
anstalt, mit der der künftige Pensionsanspruch erhöht           ne“ kommen, dauert es bei 45-jährigen etwas unter zwölf
werden kann. Sie kann nur zu einer in der Pensions-             Jahre und bei heute 55-jährigen 13 Jahre. 65 plus 13 Jahre
versicherung bereits bestehenden Pflicht-, Weiter- oder         bedeutet also, dass man zumindest 78 Jahre alt werden
Selbstversicherung - unabhängig vom Lebensalter - be-           muss, damit sich die Einzahlung zu lohnen beginnt. Die
antragt werden.                                                 Auszahlungen werden jährlich an die Inflation angepasst.

Der Zeitpunkt der Zahlung(en) und die Beitragshöhe              Sollte man früher versterben, profitiert die Familie wei-
bis zur doppelten monatlichen Höchstbeitragsgrundlage           terhin davon. Denn nach dem Ableben des oder der Ver-
(derzeit € 10.440,-) ist frei wählbar. Eine Höherversiche-      sicherten gehen 60 Prozent des Erhöhungsbetrages an
rung kann jederzeit begonnen oder beendet werden. Das           die Witwe bzw. den Witwer über und 24 bzw. 36 Prozent
Gute: Höherversicherungen sind innerhalb dieser Ober-           an die Waisen. Auch hier entspricht also das Schicksal
grenze absolut flexibel. Es kann so viel und so oft ein-        der Höherversicherung den üblichen Regelungen für die
bezahlt werden, wie man möchte. Hat man bloß einmal             staatliche Pension.
Geld überschüssig, kann man es auch bei einer einmali-
gen Einzahlung belassen. Sobald ein Beitrag geleistet ist,      Aufpassen müssen Wenigverdiener: Läuft man wegen zu
wird er jährlich im gleichen prozentuellen Ausmaß wie           geringer bzw. zu kurzer Pensionsversicherungszeiten im
die „normale“ Pension erhöht.                                   aktiven Erwerbsleben Gefahr, in der Pension auf die Aus-
                                                                gleichszulage angewiesen zu sein, sollte man die Höher-
Durch die Höherversicherung wird ein besonderer Steige-         versicherung sein lassen. Denn die aus ihr resultierenden
rungsbetrag erworben, der sich auf die künftige Pension         Mehrzahlungen würden die Ausgleichszulage schmälern,
leistungssteigernd auswirkt. Der besondere Steigerungs-         die Investition wäre für den Betreffenden also sinnlos.
betrag zur Pension ist zu 75 % steuerfrei. Die restlichen 25 %  Gleiches gilt allerdings auch, wenn man privat – etwa
werden gemeinsam mit der Pension versteuert.                    mit einer Lebensversicherung – vorsorgt.

Wie rasch macht es sich bezahlt? Eine Berechnung für            Da viele von dieser Möglichkeit eine Pensionserhöhung
einen 40-jährigen Mann bzw. eine 40-jährige Frau, die           zu erhalten nichts wissen, möchte ich darauf aufmerk-
heuer nur einmalig eine Einzahlung leistet: Gegen eine          sam machen. Die Pensionsversicherungsanstalt Tirol,
einmalige Einzahlung von € 10.280,- (jährlicher Höchst-         6020 Innsbruck, Ing. Etzel- Str. 13, Tel 05 03 03, informiert
betrag 2018) stehen dieser Person dann ab 65, dem Ein-          jeden Interessierten über diese Möglichkeit und ob sie bei
tritt des Regelpensionsalters, monatlich 89,06 Euro mehr        ihm auch vorteilhaft ist. 	 KN

                                                    Bitte beachten Sie:
Ab 16. Dezember finden Sie uns in unserem neuen Büro in Innsbruck, Adamgasse 9 (Ecke Adamgasse/

               Salurnerstraße gegenüber Städt. Dampfbad) – wir freuen uns auf Ihren Besuch!
   Während der Weihnachtsfeiertage bleibt unser Büro vom 23. Dezember 2019 bis einschließlich 6.

                Jänner 2020 geschlossen. Ab 7. Jänner 2020 sind wir gerne wieder für Sie da.
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